Wälle und Tore
An dieser Stelle sind mehrere Befestigungswerke der Altenburg / Niedenstein erkennbar: der Innenwall, Vorwall I und Vorwall II. Sie werden heute von einem Weg durchschnitten. Es wird vermutet, dass sich in der späten Eisenzeit (2.-1. Jh. v. Chr.) hier ein Tor befand. In wenigen Metern Entfernung befinden sich ein zweiter Durchlass. Beide Tore wurden wahrscheinlich nicht zur selben Zeit genutzt, sondern zeitlich nacheinander angelegt.
Der Innenwall riegelt das Siedlungsplateau von Osten bis Norden ab. Die übrigen Seiten sind durch natürliche Steilabfälle geschützt. Die Wälle erscheinen heute als Erdaufschüttung. Ursprünglich waren es Mauern aus Basaltsteinen mit Holzkonstruktionen an den Innen- und Außenseiten oder Holz-Erde-Konstruktionen.
Die als Vorwälle bezeichneten Abschnittswälle waren eine zusätzliche Befestigung am schwächsten Punkt der Verteidigungslinie, dem Tor. Da in einem der Vorwälle auch jungsteinzeitliche Keramik der Michelsberger Kultur (4200-3500 v. Chr.) gefundne wurde, wird vermutet, dass Teile der Wallanlage bereits zu dieser Zeit aufgebaut wurde.
Der Außenwall ist heute auf einer Länge von 2,5 km erhalten. Er wurde wahrscheinlich in der Endphase der Besiedlung (um 50 v. Chr.) begonnen, aber nicht vollendet. Der Wall umschließt die Altenburg, den Falkensteiner Sattel und zum Teil den benachbarten Falkenstein.
Im nordwestlichen Bereich fehlen etwa 750 m. Bei Vollendung hätte der Wall eine Fläche von 70 ha umschlossen. Der Außenwall bestand aus zwei Meter breiten Steinmauern mit einer Erdrampe dahinter. Davor lag ein Spitzgraben. Im Bereich des Niedensteiner Wegs und im Südsüdwesten ließen sich zwei Durchlässe (Tore) nachweisen.
Der Eco Pfad Archäologie Altenburg und Falkenstein bei Niedenstein führt um das Plateau der Altenburg herum und zur mittelalterlichen Burg Falkenstein. Der ca. 5 km lange Weg ist in acht Stationen unterteilt. Tafeln erläutern die Besiedlung, Befestigung und Besonderheiten der Anlage.
Hinweis
Die Flächen der Altenburg Niedenstein, des Falkensteiner Sattels und des Falkensteins sind ein geschütztes Bodendenkmal. Bodenveränderungen, Nachforschungen und gezielte Fundaufsammlungen sind genehmigungspflichtig. Zufallsfunde sind dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologie in Marburg zu melden.